Braucht jede Webseite ein Impressum?

 

Wir schauen uns ein Dauerbrenner-Thema an, das häufig für Verunsicherung sorgt. In den letzten beiden Jahren sind weitere Punkte hinzugekommen, die von Webseiten-Betreibern beim Impressum beachtet werden müssen.

Um es vorwegzunehmen: Fast jede Webseite benötigt ein Impressum. Ausgenommen sind rein private Webseiten. Dann darf aber auch kein Affiliate-Programm oder Werbung auf der Seite laufen. Hier muss es dann wirklich um “mein Kind, mein Haus, mein Auto” gehen.

Kommerziell

Die Impressumspflicht für kommerzielle Online-Angebote begründet § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Dabei ist das “Kommerziell” weit gefasst. Es werden alle Angebote erfasst, die direkt oder auch indirekt ein kommerzielles Interesse verfolgen. Das sind dann nicht nur Online-Shops, sondern auch Firmenseiten oder Webseiten, die für Produkte werben und Webseiten, auf denen Werbung geschaltet wird oder über die ein Affiliate-Programm läuft. Auch wenn über die Webpräsenz lediglich Geschäftskontakte zustande kommen, greift diese Regelung.

Journalismus

Wer journalistische Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können, unterliegt einer Impressumspflicht gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RstV). Hier stellt sich die Frage, wer alles dieser Pflicht unterliegt. Alle Blogger oder nur diejenigen mit hochwertigem Content? Da diese Frage nicht abschließend geklärt ist, sollte im Zweifel ein Impressum erstellt werden.

Welche Infos müssen rein?

In jedes Impressum gehören der vollständige Name, die Postanschrift, E-Mail Adresse und eine weitere Kontaktmöglichkeit. Dabei bietet sich natürlich Telefon und Fax an. Theoretisch ist auch ein Kontaktformular zulässig, aber hier muss der Anbieter laut Europäischen Gerichtshof (EuGH) innerhalb von 60 Minuten erreichbar sein. Da bleibt es besser beim guten, alten Telefon, das als Kontaktmöglichkeit für Onlinehändler ohnehin inzwischen Pflicht ist.

Unternehmen müssen den Vertretungsberechtigten und die Unternehmensform benennen. Pflicht ist außerdem die Angabe des Handelsregisters und der dazu gehörigen Registriernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Oftmals zu sehen, aber eine Angabe, die nicht gemacht werden muss und sollte, ist die Steuernummer. Warum nicht? Weil dann alle Informationen über Umsätze, Gehälter, Abschreibungen, Einkommen, die unter dieser Steuernummer erfasst sind, beim Finanzamt abgefragt werden können. Das muss nicht sein und schon gar nicht von Mitbewerbern.

Berufsspezifische Angaben wie Titel oder Kammerzugehörigkeit können ggf. außerdem erforderlich sein. Aufsichtsbehörden müssen mit Postadresse genannt werden.

Relativ neu ist, dass ein Link zur Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union auf Webseiten von Onlinehändlern integriert sein muss. Das ist seit 2016 zwingend vorgeschrieben. Es empfiehlt sich, diesen im Impressum unterzubringen. Seit Anfang 2017 muss außerdem eine Erklärung eingebracht werden, ob bei Streitigkeiten mit Verbrauchern an einem Streitschlichtungsverfahren teilgenommen wird oder nicht. Auch hier empfiehlt sich das Impressum für die Erklärung und zusätzlich die AGBs.

Befindet sich eine Firma in Liquidation oder Abwicklung müssen dazu im Impressum Angaben gemacht werden.

Wie erstelle ich schnell ein Impressum?

Vorab: Das Impressum muss innerhalb von zwei Klicks zugänglich und deutlich erkennbar sein. Es bietet sich also an, den Link auf der Startseite und jeder Unterseite einzubinden, z.B. im Footer, der üblicherweise auf allen Seiten gleich ist. Der Link sollte mit “Impressum” oder auch “Kontakt und Impressum” beschriftet werden.

Eine sehr einfache Möglichkeit ist, online einen Impressumsgenerator zu nutzen. Dabei sollte auf einen seriösen Anbieter geachtet werden, der Rechtssicherheit garantiert. Die meisten Generatoren sind dabei kostenlos.

Pflicht ebenfalls bei Social Media und Portalen?

Ganz klar: Ja! Social Media Präsenzen wie eine Unternehmensseite auf Facebook, aber auch Shop Präsenzen auf Amazon, Kleinanzeigen-Portalen oder eBay benötigen ein korrektes Impressum. Die Anbieterkennzeichnung des Portalbetreibers reicht nicht aus. Hier genügt aber auch ein Link auf das Impressum der eigenen Homepage. Übrigens müssen Werbe-Mails und auch Newsletter ebenfalls mit einem kompletten Impressum versehen werden.

Was passiert bei Fehlerhaftigkeit?

Ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum kann eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes nach sich ziehen. Verstößt das Impressum gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes, stellt dieses sogar eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden, was in der Praxis aber weniger häufig vorkommt.

Fazit

Das Impressum sollte unbedingt immer rechtskonform und aktuell gehalten werden. Allein schon, weil mögliche Abmahnungen teuer werden können und hohe Bußgelder nicht völlig auszuschließen sind. Das eigene Impressum ist also aufmerksam im Auge zu behalten und ggf. zu aktualisieren. Eine Beratung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt kann durchaus Sinn machen.

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